Als Heurigen bezeichnet man in Österreich einen
Jungwein,
der in der gleichnamigen Lokalität, dem Heurigen oder auch Buschenschank
ausgeschenkt wird. Das Wort Heuriger leitet sich von dem Wort
heuer ab, was soviel wie diesjährig bedeutet. In der
Steiermark
wird Heuriger als
Junker
bezeichnet.
Laut österreichischem Weingesetz ist der Heurige der Jungwein, des jeweiligen Jahres,
der erstmals nach Martini, dem Fest zu Ehren des Heiligen Martin von Tours, am
11. November, für ein Jahr ausgeschenkt werden darf. Er darf von Gesetzes wegen
noch bis zum 31. Dezember des Folgejahres so bezeichnet werden. Danach darf der
Wein
nicht mehr als Heuriger bezeichnet werden, er wird dann zum Alten.
Bekannte Heurigenorte sind die
österreichischen Weinbaugemeinden
Grinzing,
Heiligenstadt,
Sievering,
Gumpoldskirchen,
Traismauer,
Langenlois,
Retz,
Bad Vöslau,
Klosterneuburg,
Rust,
Neusiedl,
Gols,
Illmitz,
Deutschkreuz
und
Gamlitz.
Heuriger: Geschichte
Die Tradition des Heurigen geht wahrscheinlich auf die Franken und die Bayern
unter Karl dem Großen und Otto I. zurück. Schon damals wurde in einem Edikt
aus dem Jahre 795 das den Namen Capituale de villis trug definiert,
was Buschenschanken sind und was sie dürfen. Viele Jahrhunderte später wurde
das veraltete Gesetz durch die berühmte Zirkularverordnung Josef II. im Jahre
1784 erneuert. So darf ein echtes Heurigenlokal nur den Wein aus eigener Produktion
verkaufen und das nur an 300 Tagen im Jahr. Um Kontrollen zu vereinfachen wurde
im Jahre 1845 das Gesetz durch den österreichischen Hofkanzler erneuert.
Durch steigende Popularität verbreitete sich die Kultur bald auf ganz Österreich
und ist heute vor allem in
Wien,
Niederösterreich,
Burgenland
und
Steiermark
bekannt.