Chlorophylle, Chlorophylline, E 140


Englisch: Chlorophylls
Französisch: Chlorophylle
Italienisch: Clorofilla
Spanisch: Clorofilas


Inhaltsverzeichnis

Chlorophyll ist ein demnach ein natürlicher Farbstoff. Er trägt die europäische Zulassungsnummer E 140 für Lebensmittelzusatzstoffe. Wird Chlorophyll Lebensmittel extra zugesetzt, so muss es auf der Zutatenliste als Chlorophylle, Chlorophyll, Chlorophyline oder mit der Nummer E 140 vermerkt sein.

Bei Chlorophyllen handelt es sich um den grünen Blattfarbstoff der Pflanzen. Chlorophyll ermöglicht Pflanzen die Photosynthese, so dass lebenswichtige Stoffe mit Hilfe von Wasser, Sonnenenergie und Kohlendioxid gebildet werden können. Es gibt verschiedene Chlorophylle, allen gemeinsam ist jedoch das ausgedehnte Ringsystem, das ein zentrales Magnesiumatom besitzt. Chlorophyll a und Chlorophyll b sind typisch für Pflanzen, die an Land wachsen. Chlorophylle lösen sich in Fett, sind jedoch nicht beständig gegen Hitze und Säure. Stabiler sind dagegen die Kupferkomplexe der Chlorophylle.


Herstellung der Chlorophylle

Um den Farbstoff herzustellen, werden Chlorophylle durch Extraktion aus grünen Pflanzen gewonnen. Verwendet werden hier vor allem Luzerne und Nesseln. Gibt man anschließend zur den Chlorophyllen eine Lauge, so erhält man Chlorophylline. Diese Chlorophylline lösen sich nicht mehr in Fett, sondern nur noch in Wasser.


Verwendung der Chlorophylle

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© Mau Horng / fotolia.com

Die Verwendung von Chlorophyllen wird kaum eingeschränkt. Es dürfen allerdings keine unbehandelten Lebensmittel mit Chlorophyllen versetzt werden. Auch Lebensmittel, für die der Gesetzgeber die Verwendung von Zusatzstoffen verbietet, dürfen nicht mit Chlorophyll gefärbt werden. Chlorophylle sind allgemein für Lebensmittel zugelassen und unterliegen auch keinen bestimmten Höchstgrenzen. Allerdings sollte Chlorophyll dem jeweiligen Lebensmittel nur in der Menge zugesetzt werden, die für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist.

Verwendung finden Chlorophylle vor allem Kaugummi, Süßigkeiten, einigen Käsesorten, Gelee, Marmelade, Konfitüre, Gemüsekonserven, mit Wasabi gewürzte oder überzogene Knabbererzeugnisse (wie Kartoffelchips, Reiscracker oder Erdnüsse) sowie Alkoholfreie Getränke und Likören. Chlorophylle werden auch genutzt, um Kosmetika und Arzneimittel zu färben.


Kennzeichnung

Wird E 140 als Farbstoff eingesetzt und direkt Lebensmitteln zugeführt, muss es als Zusatzstoff deklariert werden. Chlorophylle, die in zusammengesetzten Zutaten enthalten sind und keine technologische Wirkung mehr im fertigen Produkt aufweisen, also das Lebensmittel nicht mehr färben, müssen nicht als Lebensmittelfarbstoff in der Zutatenliste aufgeführt werden.


Gesundheitliche Risiken

Für Chlorophylle wurde kein ADI-Wert festgelegt. Der natürliche Lebensmittelfarbstoff gilt als unbedenklich und wird zum Großteil unverdaut wieder ausgeschieden.



Zusammenfassung und Kurzinfos

  • Chlorophylle besitzt keine Empfehlung für einen ADI-Wert
  • Chlorophylle ist wasserlöslich, fettlöslich
  • Chlorophylle ist ein Farbstoffe, Natürlicher Farbstoff, Lebensmittelfarbstoff
  • Chlorophylle ist nicht hitzestabil, säurestabil
  • Chlorophylle werden verwendet für Kaugummi
  • Chlorophylle wird hergestellt aus Erdnüsse
  • Chlorophylle wird verwendet für Süßigkeiten, Käse, Gelee, Marmelade, Konfitüre, Gemüsekonserven, Knabbererzeugnisse, Kartoffelchips, Reiscracker, Nüsse, Alkoholfreie Getränke, Likör



Quellen


  • Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben. Brockhaus, 2011 » Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben
  • Reinhard Matissek, Werner Baltes: Lebensmittelchemie. Springer Spektrum, 2015 » Lebensmittelchemie
  • Der große Larousse Gastronomique. Christian, 2012 » Der große Larousse Gastronomique
  • Hans-Joachim Rose: Die Küchenbibel: Enzyklopädie der Kulinaristik. Tre Torri Verlag, 2007 » Die Küchenbibel: Enzyklopädie der Kulinaristik
  • Prof. Dr. Waldemar Ternes, Alfred Täufel: Lebensmittel-Lexikon. Behr's Verlag, 2005 » Lebensmittel-Lexikon