Kupfer-Chlorophyllin-Komplexe, E 141, Kupferkomplexe der Chlorophylline


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Kupferkomplexe der Chlorophylle oder besser Kupferhaltige Komplexe der Chlorophylle sind synthetische Lebensmittelfarbstoffe, die die europäische Zulassungsnummer E 141 für Lebensmittelzusatzstoffe tragen. Kupferkomplexe der Chlorophylle können unter dieser Bezeichnung oder als Kupferkomplexe der Chlorophylline oder Kupfer-Chlorophyllin-Komplexe auf der Zutatenliste eines Lebensmittels deklariert sein.

Bei den Kupferkomplexen der Chlorophylle handelt es sich um Farbstoffe, die Lebensmitteln eine grüne Farbe verleihen. Basis dieser Lebensmittelfarbstoffe sind die Chlorophylle. Dabei wird das zentrale Magnesiumatom einfach durch ein Kupferatom ausgetauscht. Die Kupferkomplexe der Chlorophylle zeigen sich beständiger gegen Licht und Hitze als die Chlorophylle. Allerdings halten auch die Kupferkomplexe der Chlorophylle Säuren nicht stand.


Herstellung von Kupferkomplexen der Chlorophylle

Da Chlorophylle zur Herstellung von Kupferkomplexen der Chlorophylle benötigt werden, muss zunächst einmal das Chlorophyll gewonnen werden. Um Chlorophyll zu gewinnen, werden in der Regel Pflanzen wie Luzerne und Nesseln genutzt. Die Chlorophylle werden durch Extraktion hergestellt. Anschließend wird eine chemische Reaktion eingeleitet, die zur Entstehung von Chlorophyllinen führt. Nun werden den extrahierten Chlorophyllen Kupfersalze beigemengt, die dazu führen, dass das zentrale Magnesiumatom durch ein Kupferatom ersetzt wird. Je nach Intensität der chemischen Reaktion ergeben sich unterschiedliche Farbtöne. Die Farbtöne der Kupferkomplexe aus Chlorophyllen reichen von blaugrün bis dunkelgrün. Werden Chlorophylline mit Kupfersalzen verbunden, so entstehen dunkelgrüne bis blauschwarze Farbtöne.


Verwendung von Kupferkomplexen der Chlorophylle

Zugelassen sind die Kupferkomplexe der Chlorophylle für fast alle Lebensmittel. Allerdings dürfen diese Lebensmittelfarbstoffe nur solchen Lebensmitteln zugesetzt werden, die grundsätzlich mit Farbstoffen oder anderen Lebensmittelzusatzstoffen versetzt werden dürfen. Eine Beschränkung auf eine Höchstgrenze gibt es bei den Kupferkomplexen der Chlorophylle nicht. Allerdings darf jedem Lebensmittel nur genau die Menge zugefügt werden, die unbedingt notwendig ist, um den gewünschten Effekt zu erreichen.

Kupferhaltige Komplexe der Chlorophylle werden beispielsweise zum Färben von Marmelade, Gelee, Konfitüre, Gemüsekonserven, bestimmten Käsesorten, Kaugummi, Süßwaren, Likören und alkoholfreie Getränke verwendet. Die Kupferkomplexe der Chlorophylle dürfen auch zum Färben von Kosmetika und Medikamenten eingesetzt werden.


Kupferkomplexe der Chlorophylle: Gesundheitliche Risiken

Der ADI-Wert der Kupferkomplexe der Chlorophylle liegt bei 0 bis 15 mg pro Kilogramm Körpergewicht. Dieser Lebensmittelzusatzstoff gilt als unbedenklich und wird zum Großteil unverdaut aus dem Körper ausgeschieden. Laut der EG-Öko-Verordnung dürfen Bio-Lebensmitteln keine Farbstoffe zugesetzt werden, wenn sie ausschließlich der Einfärbung des Produkts dienen.



Quellen


  • Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben. Brockhaus, 2011 » Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben
  • Reinhard Matissek, Werner Baltes: Lebensmittelchemie. Springer Spektrum, 2015 » Lebensmittelchemie
  • Der große Larousse Gastronomique. Christian, 2012 » Der große Larousse Gastronomique
  • Hans-Joachim Rose: Die Küchenbibel: Enzyklopädie der Kulinaristik. Tre Torri Verlag, 2007 » Die Küchenbibel: Enzyklopädie der Kulinaristik
  • Prof. Dr. Waldemar Ternes, Alfred Täufel: Lebensmittel-Lexikon. Behr's Verlag, 2005 » Lebensmittel-Lexikon