Bergwein


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Als Bergwein bezeichnet man nach dem österreichischen Weingesetz einen Wein, der ausschließlich aus Reben gekeltert werden muss, die von Hang- oder Terassenlagen mit einer Steigung von mindestens 26 % stammen. Bergwein darf, auch wenn er sensorisch nicht die Stufe Qualitätswein, also mindestens 15 Grad KMW erreicht, in die Flaschengrößen Bouteille (0,75 Ltr.) und Halbe Flasche (0,375 Ltr.) abgefüllt werden. Beim Bergwein wird häufig der Name der Weinbauregion auf dem Etikett angegeben.



Quellen


  • Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben. Brockhaus, 2011 » Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben
  • Reinhard Matissek, Werner Baltes: Lebensmittelchemie. Springer Spektrum, 2015 » Lebensmittelchemie
  • Der große Larousse Gastronomique. Christian, 2012 » Der große Larousse Gastronomique
  • Hans-Joachim Rose: Die Küchenbibel: Enzyklopädie der Kulinaristik. Tre Torri Verlag, 2007 » Die Küchenbibel: Enzyklopädie der Kulinaristik
  • Prof. Dr. Waldemar Ternes, Alfred Täufel: Lebensmittel-Lexikon. Behr's Verlag, 2005 » Lebensmittel-Lexikon