Als Bergwein bezeichnet man nach dem österreichischen Weingesetz einen
Wein,
der ausschließlich aus Reben gekeltert werden muss, die von Hang- oder Terassenlagen
mit einer Steigung von mindestens 26 % stammen.
Bergwein darf, auch wenn er sensorisch nicht die Stufe
Qualitätswein,
also mindestens 15 Grad
KMW
erreicht, in die
FlaschengrößenBouteille
(0,75 Ltr.) und
Halbe Flasche
(0,375 Ltr.) abgefüllt werden.
Beim Bergwein wird häufig der Name der Weinbauregion auf dem Etikett angegeben.