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Kategorie: Gütesiegel

Label Rouge



Label Roge
Das Label Rouge ist ein Gütesiegel für hochwertige Lebensmittel aus Frankreich. Es ist 1965 auf Veranlassung französischer Geflügelproduzenten geschaffen worden, die mehr Wert auf eine traditionelle und naturnahe Tierhaltung legen. Es wird im Auftrag des französischen Landwirtschaftsministeriums vergeben. Neben Geflügel werden unter diesem Gütesiegel mittlerweile auch andere land- und fischereiwirtschaftliche Erzeugnisse (Wurstwaren, Rindfleisch, Kalbfleisch, Lammfleisch, Schweinefleisch, Geflügel, Käse und andere Milchprodukte, Obst, Gemüse, Fisch und Meeresfrüchte) geführt.

Das Label Rouge ist keine Handelsmarke, sondern ein amtliches Gütesiegel, das unabhängig von irgendwelchen Handelsmarken vergeben wird. Da dieses Gütesiegel keinen einzelnen Erzeuger, sondern ein bestimmtes Produkt auszeichnet, hat keine Firma allein das Recht, das Label Rouge zu beantragen. Das Label Rouge wird einem Unternehmen erst nach Zustimmung von einer staatlichen Kommission (der Nationalen Kommission für Gütesiegel von landwirtschaftlichen und Lebensmittelerzeugnissen) verliehen.

Label Rouge: Drei Hauptmerkmale

Bei allen Produkten, die das Label Rouge tragen dürfen, stehen drei Merkmale im Vordergrund:

  • Eine perfekte Qualität in ernährungswissenschaftlicher, geschmacklicher und hygienischer Hinsicht,
  • eine strenge Kontrolle in allen Stadien der Erzeugung des Erzeugerbetriebs, der Futtermittel bis zur Präsentation auf dem Ladentisch sowie
  • eine maximale Sicherheit für den Verbraucher.

Bei Geflügel wird beispielsweise diese Qualität durch die Vorschriften der Volailles fermières Label Rouge gewährleistet. Wenn nur eine der nachfolgend aufgezählten Bedingungen nicht zutrifft, wird die Zuerkennung des Gütesiegels unverzüglich widerrufen.

  • Das Geflügel muss einer langsamwachsenden Fleischrasse mit qualitativ hochwertigem Fleisch angehören.
  • Die Tiere müssen in kleinen Gruppen freilaufend oder im Freien gehalten werden.
  • Sie müssen mit 70 bis 80 Prozent Getreide (Korn oder Mais) gefüttert werden. Das Futter darf durch pflanzliches Eiweiß ergänzt werden. Eine Fütterung mit Fisch- oder Tiermehl ist nicht erlaubt.
  • Die Tiere werden erst nach dem Einsetzen der Geschlechtsreife geschlachtet. Darum wird Geflügel, das nach den Vorschriften der Volailles fermières Label Rouge gezüchtet wird, etwa doppelt so alt wie herkömmliches Geflügel. Ihre Haut ist besonders fein, ihr Fleisch fest und fettarm.
  • Regelmäßige bakteriologische Kontrollen in den Schlachtbetrieben garantieren die hygienische Unbedenklichkeit. Das Verbrauchsdatum ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Einhaltung wird ebenfalls streng überwacht.


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