Brillantschwarz FCF, Schwarz PN, Brillantschwarz BN, E 151


Englisch: Brilliant black A, Brilliant black PN, Brilliant black BN, C.I. 28440, C.I. food black 1, Naphthol black, Food black 1, Black PN
Französisch: Noir brillant BN
Italienisch: Nero brillante PN, Nero brillante BN, Nero PN
Spanisch: Negro brillante BN


Inhaltsverzeichnis

Brillantschwarz FCF ist ein synthetischer Farbstoff, der die europäische Zulassungsnummer E 151 für Lebensmittelzusatzstoffe trägt. Wird der Lebensmittelfarbstoffe Lebensmitteln zugesetzt, so kann er auch als Brillantschwarz BN oder Schwarz PN deklariert werden.

Bei Brillantschwarz FCF handelt es sich um einen künstlichen Farbstoff, der zur Gruppe der Azofarbstoffe gehört. Brillantschwarz FCF ist wenig lichtempfindlich und hält auch hohen Temperaturen stand. Zudem ist der Farbstoff in einer sauren Umgebung farbecht.


Herstellung von Brillantschwarz FCF

Der Lebensmittelfarbstoff wird in einem mehrstufigen Prozess hergestellt. Bei der sogenannten Azokupplung [1] wird der Farbstoff chemisch synthetisiert. Wie es für alle Azofarbstoffe charakteristisch ist, entstehen hierbei die Azogruppen [2], die aus zwei Stickstoffatomen bestehen. Wenn man von Brillantschwarz FCF spricht ist im Allgemeinen das Natriumsalz gemeint, das aus dieser Verbindung hervorgeht. Ebenfalls zugelassen sind die Kaliumsalze und die Calciumsalze aus dieser Verbindung sowie der Aluminiumlack des Farbstoffes.


Verwendung von Brillantschwarz FCF

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Mit Brillantschwarz FCF allein lassen sich keine Schwarzfärbungen erzeugen. Der Farbstoff wird mit anderen Farbstoffen (Gelborange S, E 110 und Tartrazin, E 102) gemischt, um Violett- und Brauntöne und Schwarz zu erzeugen. Brillantschwarz FCF ist als Lebensmittelfarbstoff nur für bestimmte Lebensmittel zugelassen. Die Zugabe des Farbstoffs wird für jedes Lebensmittel auf eine Höchstmenge begrenzt. Die zugelassenen Höchstmengen liegen je nach Anwendungsgebiet zwischen 50 und 500 mg pro Kilogramm Lebensmittel. Zu den Lebensmitteln, die mit Brillantschwarz FCF eingefärbt werden dürfen, gehören Fischersatzprodukte, Fleischersatzprodukte, Würzsaucen, Kaviarersatz und Süßwaren wie beispielsweise Lakritze. Zugelassen ist Brillantschwarz FCF auch für Kosmetika und Arzneimittel.


Kennzeichnung

Wird E 151 als Farbstoff eingesetzt und direkt Lebensmitteln zugeführt, muss es als Zusatzstoff deklariert werden. Brillantschwarz FCF, das in zusammengesetzten Zutaten enthalten ist und keine technologische Wirkung mehr im fertigen Produkt aufweist, also das Lebensmittel nicht mehr färbt, muss nicht als Lebensmittelfarbstoff in der Zutatenliste aufgeführt werden.


Brillantschwarz FCF: Gesundheitliche Risiken

Brillantschwarz FCF gilt als unbedenklich, sollte aber nicht unbegrenzt verzehrt werden. Der ADI-Wert liegt bei 5 mg pro Kilogramm Körpergewicht. Bei Menschen, die empfindlich auf Salicylsäure und Benzoesäure reagieren kann dieser Lebensmittelfarbstoff Pseudoallergien auslösen.

[1] Eine Azokupplung ist eine elektrophile aromatische Substitutionsreaktion. Aromaten sind eine Stoffklasse in der organischen Chemie. Die elektrophile Substitution ist ein Reaktionsmechanismus in der organischen Chemie.
[2] In der Chemie bezeichnet die Azogruppe eine funktionelle Gruppe, die aus zwei durch eine Doppelbindung verbundenen Stickstoff-Atomen (–N=N–) besteht.



Quellen


  • Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben. Brockhaus, 2011 » Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben