Extraktionslösungsmittel, Extraktionsmittel


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Extraktionslösungsmittel oder einfach nur Extraktionsmittel sind eine Gruppe technischer Hilfsstoffe, die bei der industriellen Lebensmittelherstellung verwendet werden. Sie werden meist zur Extraktion von bestimmten Lebensmittelinhaltsstoffen aus einem Rohstoff benötigt. So werden beispielsweise natürliche Aromastoffe und Aromaextrakte unter anderem durch Zuhilfenahme von Extraktionlösungsmitteln gewonnen. Darüber hinaus werden so genannte fraktionierte Speisefette (Fettbestandteile mit unterschiedlichen Schmelzpunkten) und Speiseöle durch Abkühlen und anschließendes Abtrennen der höher (so genannten Stearine) von niedriger (so genannte Oleine) schmelzenden Anteilen hergestellt. Zur Herstellung der fraktionierten Fette werden auch Netzmittel verwendet.


Extraktionslösungsmittel Einteilung

Extraktionslösungsmittel werden je nach erlaubten Verwendungszweck unterteilt. Es wird zwischen allgemein verwendbare und beschränkt verwendbare Extraktionslösungsmittel sowie Extraktionslösungsmittel für die Herstellung von Aromen aus natürlichen Aromaträgern unterschieden.


Allgemein verwendbare Extraktionslösungsmittel

Zu den allgemein verwendbaren Extraktionslösungsmitteln zählen Propan, Butan, Ethylacetat, Kohlendioxid, Distickstoffmonoxid und Aceton. Letzteres darf jedoch nicht bei der Raffination von Oliventresteröl verwendet werden.


Beschränkt verwendbare Extraktionslösungsmittel

Zu den beschränkt verwendbaren Extraktionslösungsmitteln zählen Hexan, Methylacetat, Butanon, Dichlormethan, Methanol und Propan-2-ol.


Extraktionslösungsmittel für die Herstellung von Aromen aus natürlichen Aromaträgern

Für die Extraktion und Herstellung von Aromen aus natürlichen Aromaträgern dürfen u. a. die folgenden Stoffe (mit höchstzulässigem Restgehalt im verzehrfertigen aromatisierten Lebensmittel) verwendet werden. Diethylether (2 mg/kg), Hexan (1 mg/kg), Methylacetat (1 mg/kg), Butan-1-ol (1 mg/kg), Butan-2-ol (1 mg/kg), Butanon (1 mg/kg), Dichlormethan (0,02 mg/kg), 1,1,1,2-Tetrafluorethan (0,02 mg/kg), Methanol (5 mg/kg), n-Propanol (1 mg/kg), Propan-2-ol (1 mg/kg) und Cyclohexan (1 mg/kg).


Reinheitskriterien für Extraktionslösungsmittel

Auch für die Extraktionsmittel selbst gelten Reinheitskriterien. So dürfen die Extraktionslösungsmittel selbst keine toxikologisch bedenklichen Mengen anderer Stoffe enthalten bzw. einen höchstzulässigen Gehalt an beispielsweise Arsen und Blei von 1 mg/kg nicht überschreiten.
In einem Kilogramm des Extraktionslösungsmittels Butanon darf der Gehalt an n-Hexan nicht mehr als 50 Milligramm betragen.



Quellen


  • Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben. Brockhaus, 2011 » Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben