Als Räucher-Lachsforelle werden geräucherte Seiten oder Stücke von Forellen bezeichnet,
die von ausgenommenen
Forellen
mit einem Mindestgewicht von 1500 g oder von Forellenseiten mit einem Mindestgewicht
von 400 g stammen müssen. Der Fettanteil von Räucher-Lachsforellen darf nicht unter
8 % im essbaren Teil liegen. Räucher-Lachsforellen dürfen
vorgesalzen
oder
gesalzen
werden.