Bei der Herstellung von Couleur verbrennt der Zucker regelrecht. Durch den Verbrennungsprozess geht dem Zucker seine Süßkraft vollständig verloren. Couleur schmeckt bitter. Wird Zuckerkulör als Lebensmittelfarbstoff bei der Herstellung von, im Handel angebotenen Lebensmitteln und Getränken verwendet, ist er deklarierungspflichtig. ...mehr lesen! |
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