Überzugsmittel


Englisch: Coating agent
Französisch: Agent de revêtement
Italienisch: Agente di rivestimento
Spanisch: Agente de recubrimiento


Inhaltsverzeichnis
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Überzugsmittel sind Substanzen, mit denen Lebensmittel überzogen werden, um diese vor Geruchs-, Geschmacks- und Feuchtigkeitsverlusten zu schützen. Zudem sollen Überzugsmittel den Glanz von Lebensmittel fördern oder länger frisch halten. Bei bestimmten Anwendungsgebieten fungieren Überzugsmittel auch als Oberflächenbehandlungsmittel, Konservierungsstoff oder als Trennmittel und verhindern das Verkleben und Zusammenhaften. In ihrer Funktion schützen Überzugsmittel auch vor Aromaverlust. Häufig werden warme Wachse und Harze, dünn auf die Oberfläche der Lebensmittel gesprüht oder die Lebensmittel werden den entsprechenden Zusatzstoff eingetaucht und bilden nach dem Erkalten einen elastischen Überzug.

Bei Früchten werden Überzugsmittel auch gelegentlich als Fruchtbehandlungsmittel oder Schalenbehandlungsmittel bezeichnet und beispielsweise bei Zitrusfrüchten eingesetzt. Häufig sind Überzugsmittel - wie sie gelegentlich bei Käse oder Wurstwaren verwendet werden - nicht zum Verzehr geeignet. Bestimmte Konservierungsstoffe oder Kunststoffe sind dafür verantwortlich, dass diese Überzugsmittel nicht für den Verzehr geeignete sind. Auf der Verpackung muss grundsätzlich auf nicht essbare Überzugsmittel hingewiesen werden. Angaben wie "Kunststoffüberzug" oder "nicht zum Verzehr geeignet" machen auf Überzugsmittel aufmerksam. Die Schalen von gewachsten Früchten sind nur dann essbar, wenn die betroffenen Behandlungsmittel in gesundheitlicher Hinsicht unbedenklich sind und müssen den Hinweis "gewachst" tragen.


Zulassungsverordnung

In der Zusatzstoff-Verordnung ist geregelt welches Überzugsmittel in welchen Mengen und für welche Lebensmittel eingesetzt werden darf. Diese Verordnung regelt die Verwendung von allen Lebensmittelzusatzstoffen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe.
Gemäß der Zulassungsverordnung sind für Obst nur Lecithin (E 322), Polysorbate (E 432 bis E 436), Speisefettsäuren (E 470 a), Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren (E 471), Sorbitane (E 491 bis E 495), Speisefettsäuren (E 570) und Dimethylpolysiloxan (E 900) zugelassen. Gummi arabicum (E 414) und Pektine (E 440) dürfen entsprechend der Verordnung Lebensmitteln bis quantum satis zugesetzt werden. Quantum satis bedeutet, dass der Hersteller den Zusatzstoff in der Menge verwenden darf, die notwendig ist, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Bienenwachs (E 901), Candelillawachs (E 902) und Schellack (E 904) dürfen ebenfalls bis "quantum satis" verwendet werden allerdings nur für bestimmte Lebensmittel wie: Süßwaren (außer Schokolade), mit Schokolade überzogene kleine Feinbackwaren und Dauerbackwaren, Knabbererzeugnisse, Nüsse, Kaffeebohnen, Nahrungsergänzungsmittel sowie frische Zitrusfrüchte, Melonen, Äpfel 🛒, Birnen, Pfirsiche und Ananas (nur zur Oberflächenbehandlung). Das Wachs Carnaubawachs (E 903) darf für die oben genannten Lebensmittel und nur bis zu einer bestimmten Obergrenze (200 bis 1200 mg/kg Lebensmittel) eingesetzt werden. Das Überzugsmittel Hydriertes Poly-1-decen (E 907) darf Zuckerwaren und Trockenfrüchten bis zu 2 g/kg aufgetragen werden.


Liste Überzugsmittel

Darüber hinaus werden zahlreiche andere Zusatzstoffe auf Lebensmittel aufgetragen. Dazu zählen beispielsweise:



Zusammenfassung und Kurzinfos

  • Glucosesirup wird verwendet als Überzugsmittel
  • Polyvinylalkohol und Oberflächenbehandlungsmittel ist ein Überzugsmittel
  • Überzugsmittel sind eine Funktionsklasse



Quellen


  • Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben. Brockhaus, 2011 » Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben
  • Reinhard Matissek, Werner Baltes: Lebensmittelchemie. Springer Spektrum, 2015 » Lebensmittelchemie
  • Der große Larousse Gastronomique. Christian, 2012 » Der große Larousse Gastronomique
  • Hans-Joachim Rose: Die Küchenbibel: Enzyklopädie der Kulinaristik. Tre Torri Verlag, 2007 » Die Küchenbibel: Enzyklopädie der Kulinaristik
  • Prof. Dr. Waldemar Ternes, Alfred Täufel: Lebensmittel-Lexikon. Behr's Verlag, 2005 » Lebensmittel-Lexikon