Sorbitanmonolaurat, E 493


Englisch: Sorbitane mono laurate
Französisch: Monolaurate de sorbitane
Italienisch: Sorbitano mono-laurato
Spanisch: Monolaurato de sorbitán


Inhaltsverzeichnis

Sorbitanmonolaurat ist ein Lebensmittelzusatzstoff und trägt die europäische Zulassungsnummer E 493. Auf der Zutatenliste von Lebensmitteln kann der Zusatzstoff (wie Sorbitanmonooleat, Sorbitanmonopalmitat, Sorbitanmonostearat oder Sorbitantristearat) auch als Sorbitanfettsäureester deklariert sein. In der Lebensmittelindustrie wird Sorbitanmonolaurat in der Funktionsklasse der Emulgatoren geführt.

Bei Sorbitanmonolaurat handelt es sich um einen künstlich hergestellten Zusatzstoff, der von der Lebensmittelindustrie aufgrund seiner emulgierenden Wirkung geschätzt wird. E 493 entsteht durch die Veresterung von Sorbit mit unterschiedlichen Speisefettsäuren. Neben der emulgierenden Wirkung kann Sorbitanmonolaurat der Kristallstruktur fester Fette mehr Stabilität verleihen. Zudem sorgen Sorbitanfettsäureester dafür, dass Lufteinschlüsse in Lebensmitteln möglich sind. Durch die Lufteinschlüsse entsteht ein schaumiges Ergebnis und es wird ein lockeres, schaumiges Gefühl im Mund erzeugt.


Verwendung

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© Angel Simon / fotolia.com

Sorbitanmonolaurat ist nicht für alle Lebensmittel zugelassen, sondern darf von den Lebensmittelherstellern nur eingeschränkt verwendet werden. Zudem ist bei diesem Zusatzstoff eine gesetzlich festgelegte Höchstmenge für die einzelnen Lebensmittel einzuhalten.

Verwendet wird E 493 unter anderem für Speiseeis (maximal 0,5 g/kg), Kaffeeweißer (maximal 5 g/kg), feine Backwaren wie Blätterteiggebäck, Kekse, Kuchen (maximal 10 g/kg), Glasuren und Überzüge für Feinbackwaren (maximal 5 g/kg), Fettemulsionen (maximal 10 g/kg), Teekonzentrate (maximal 0,5 g/kg), Fruchtgelees und Konfitüren (maximal 0,25 g/kg), Schokolade und Kakaoerzeugnisse (maximal 10 g/kg) sowie Kaugummi (bis maximal 5 g/kg), Zuckerwaren (bis maximal 5 g/kg), Desserts (bis maximal 5 g/kg) und emulgierte Saucen (bis maximal 5 g/kg). Nahrungsergänzungsmitteln und Backhefe darf Sorbitanmonolaurat ebenfalls zugesetzt werden. Hier gibt es keine Beschränkung der Höchstmenge. Der Lebensmittelzusatzstoff darf für Backhefe bis quantum satis eingesetzt werden. Quantum satis bedeutet, dass die Lebensmittelhersteller E 493 in der Menge zusetzen dürfen, die benötigt wird, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen.


Herstellung

Sorbitanmonolaurat wird mittels chemischer Synthese hergestellt. In einem mehrstufigen chemischen Prozess werden der Zuckeralkohol Sorbit und unterschiedliche Speisefettsäuren miteinander verestert. Üblicherweise werden für die Herstellung von E 493 Rohstoffe pflanzlichen Ursprungs verwendet. Sojaöl kann beispielsweise für die Gewinnung der Fettsäuren dienen. Allerdings können Fettsäuren auch aus Rohstoffen tierischer Herkunft gewonnen werden. Da für die Herstellung dieses Zusatzstoffes auch Sojaöl verwendet werden kann, kann nicht ausgeschlossen werden, dass dabei gentechnisch veränderte, so genannte gv-Sojabohnen zum Einsatz kommen.

Herstellung aus gentechnisch veränderten Pflanzen

Wenn zur Herstellung von E 493 Sojabohnen verwendet werden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bohnen ganz oder anteilig aus gentechnisch veränderten Pflanzen stammen. Sojabohnen sind eine international gehandelte Ware. Die gv-Sojabohnen stammen beispielsweise aus Argentinien und den USA, wo sie großflächig angebaut und in die EU importiert werden. Selbst bei "gentechnik-frei" deklarierten Lebensmittel aus Unternehmen die ausschließlich herkömmliche Soja-Rohstoffe verarbeiten, kann ein geringer Anteil an GVO enthalten sein. Das liegt daran, dass eine Trennung zwischen konventionellen und gv-Sojabohnen über alle Verarbeitungsstufen hinweg technisch nicht möglich ist.


Gesundheitliche Risiken

Sorbitanmonolaurat gilt wie die anderen Sorbitanfettsäureester als gesundheitlich unbedenklich. Der ADI-Wert wurde auf 25 mg/kg Körpergewicht festgesetzt. Zu beachten ist, dass dieser Richtwert für die Summe aller Sorbitanfettsäureester gilt, die über die Nahrung aufgenommen werden. Im Darm wird Sorbitanmonolaurat in seine Einzelteile zerlegt und verdaut beziehungsweise ausgeschieden. Auch wenn Sorbitanfettsäureester als gesundheitlich unbedenklich gelten, wird von einem Verzehr in hohen Dosen abgeraten. In Tierversuchen hat sich herausgestellt, dass diese Lebensmittelzusatzstoffe Durchfall, Organschäden und Blasensteine verursachen können. Allergische Reaktionen wurden ebenfalls beobachtet. Die Studienlage ist noch zu ungenau, um eine uneingeschränkte Empfehlung für oder gegen Sorbitanfettsäureester aussprechen zu können. Bereits mit dem Verzehr weniger Backwaren kann die empfohlene Tageshöchstdosis erreicht werden.



Zusammenfassung und Kurzinfos

  • Kunstdarm kann hergestellt werden mit Sorbitanmonolaurat
  • Sorbitanmonolaurat hat einen ADI-Wert von 25 mg/kg Körpergewicht
  • Sorbitanmonolaurat ist ein Sorbitanfettsäureester, Emulgator
  • Sorbitanmonolaurat ist einsetzbar bis quantum satis
  • Sorbitanmonolaurat kann hergestellt sein aus pflanzlichen Fetten, tierischen Fetten, genetisch veränderten Organismen, Sojaöl, Sojabohnen
  • Sorbitanmonolaurat trägt die E-Nummer E 493
  • Sorbitanmonolaurat wird hergestellt aus Sorbit, Speisefettsäuren
  • Sorbitanmonolaurat wird verwendet für Speiseeis, Kaffeeweißer, Feine Backwaren, Blätterteiggebäck, Keksen, Kuchen, Glasuren für Feinbackwaren, Überzüge für Feinbackwaren, Fettemulsionen, Teekonzentrat, Fruchtgelee, Konfitüre, Schokolade, Kakaoerzeugnissen, Kaugummi, Zuckerwaren, Desserts, emulgierte Saucen, Nahrungsergänzungsmitteln, Backhefe



Quellen


  • Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben. Brockhaus, 2011 » Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben