Patentblau V, E 131


Englisch: Patent blue V, Sulphan blue, Food blue 5
Französisch: Bleu CI n°5, Bleu patenté V
Italienisch: Blu patentato V
Spanisch: Azul patentado V, Azul patentado 5


Inhaltsverzeichnis

Patentblau V ist ein synthetischer Lebensmittelfarbstoff, der die europäische Zulassungsnummer E 131 für Lebensmittelzusatzstoffe. Der Lebensmittelfarbstoff Patentblau V färbt Lebensmittel blau, ist wasserlöslich und gehört zu der Gruppe der Triphenylmethanfarbstoffe. Die Triphenylmethanfarbstoffgruppe ist gekennzeichnet durch drei Phenylreste und ein zentrales Kohlenstoffatom. Der dunkelblaue Farbstoff ist hitzebeständig und löst sich sowohl in Wasser als auch in Alkohol. In einer basischen Lösung zeigt sich Patentblau V blau und in einer sauren Lösung geht der Farbstoff in einen grünen Ton über.


Herstellung von Patentblau V

Um Patentblau V herzustellen, ist eine mehrstufige chemische Synthese notwendig. Unter der Bezeichnung Patentblau V wird in der Regel das Calciumsalz, das aus der Verbindung hervorgeht verstanden. Aber auch andere Teile der Verbindung sind erlaubt.


Verwendung von Patentblau V

Der Lebensmittelzusatzstoff Patentblau V darf nur zur Färbung bestimmter Lebensmittel eingesetzt werden. Zudem gibt es für jedes Lebensmittel gewisse Höchstgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Zugelassen ist Patentblau V beispielsweise für essbare Hüllen von Wurst und Käse, Blätterteiggebäck, Kuchen, Kekse, Speiseeis, Desserts, Fruchtweine, Obstweine und Spirituosen. Aufgrund seiner brillanten Farbkraft wird Patentblau V vor allem für die Einfärbung von Süßwaren verwendet.

Gemeinsam mit anderen Farbstoffen wird Patentblau V verwendet, um andere Farbtöne zu mischen. Mit Patentblau V und Beimischung anderer Farbstoffe werden verschiedene Violett-, Grün- und Brauntöne hergestellt. Zudem wird der Farbstoff verwendet, um Textilien, Kosmetika und Arzneimittel einzufärben.


Patentblau V: Gesundheitliche Risiken

Der ADI-Wert von Patentblau V liegt bei 0 bis 15 mg pro Kilogramm Körpergewicht. Der Lebensmittelfarbstoff darf jedoch nur bestimmten Lebensmitteln bis zu einer gewissen Höchstgrenze zugesetzt werden. Die Grenzen liegen zwischen 100 und 500 mg pro Kilogramm Lebensmittel. Der Farbstoff gilt als unbedenklich, da er vom Körper weitestgehend unverdaut wieder ausgeschieden wird. Nach der EG-Öko-Verodnung ist Patentblau V jedoch nicht zur Färbung von Bio-Lebensmitteln zugelassen.



Quellen


  • Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben. Brockhaus, 2011 » Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben
  • Reinhard Matissek, Werner Baltes: Lebensmittelchemie. Springer Spektrum, 2015 » Lebensmittelchemie
  • Der große Larousse Gastronomique. Christian, 2012 » Der große Larousse Gastronomique
  • Hans-Joachim Rose: Die Küchenbibel: Enzyklopädie der Kulinaristik. Tre Torri Verlag, 2007 » Die Küchenbibel: Enzyklopädie der Kulinaristik
  • Prof. Dr. Waldemar Ternes, Alfred Täufel: Lebensmittel-Lexikon. Behr's Verlag, 2005 » Lebensmittel-Lexikon