Polydextrose, E 1200


Englisch: Polydextrose
Französisch: Polydextrose
Italienisch: Polidestrosio
Spanisch: Polidextrosa


Inhaltsverzeichnis

Polydextrose ist ein Lebensmittelzusatzstoff und trägt die europäische Zulassungsnummer E 1200. Auf der Zutatenliste von Lebensmitteln kann Polydextrose auch unter der E-Nummer 1200 deklariert sein. In der Lebensmittelindustrie wird Polydextrose in den Funktionsklassen Füllstoffe, Emulgatoren und Feuchthaltemittel verwendet.

Bei Polydextrose handelt es sich um eine synthetische Verbindung aus Citronensäure (E 330), Sorbit (E 420) und Glucose. Die Kristalle schmecken selbst kaum süß, verhalten sich jedoch ähnlich wie Zucker. Allerdings enthält ein Gramm dieses Stoffes nur ein bis zwei Kilokalorien. Zudem benötigt der Körper kein Insulin, um Polydextrose zu verwerten. Die Lebensmittelindustrie nutzt Polydextrose, um Lebensmitteln trotz geringer Energiedichte Volumen und Struktur zu verleihen. Häufig wird diese chemische Verbindung eingesetzt, um energiereduzierte Produkte herzustellen. Kombiniert wird E 1200 dann zumeist mit Süßstoffen. Polydextrose hat die Fähigkeit Wasser zu binden und verhindert dadurch, dass Lebensmittel austrocknen.


Verwendung von Polydextrose

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Der Lebensmittelzusatzstoff Polydextrose ist grundsätzlich für alle Lebensmittel zugelassen. Eine Beschränkung der Höchstmenge ist für E 1200 nicht vorgesehen. Nicht verwendet werden darf dieser Zusatzstoff für Lebensmittel, die aufgrund der geltenden Gesetze unbehandelt angeboten werden sollen. Ebenfalls untersagt ist die Verwendung von Zusatzstoffen für Lebensmittel, die laut Gesetz nicht mit Lebensmittelzusatzstoffen behandelt werden dürfen.

Eingesetzt wird Polydextrose unter anderem für Backwaren, Getränke 🛒 und Süßwaren.


Herstellung von Polydextrose

Die Herstellung von E 1200 erfolgt mittels chemischer Synthese. Als Grundlage für die Gewinnung von Polydextrose dienen Sorbit, Glucose und Citronensäure. Bei der Herstellung dieses Zusatzstoffes können gentechnisch veränderte Organismen zum Einsatz kommen.


Gesundheitliche Risiken durch Polydextrose

Der Zusatzstoff Polydextrose gilt als gesundheitlich unbedenklich. Von Seiten des Gesetzgebers wurde daher kein ADI-Wert festgelegt. Beim Verzehr größerer Mengen ab etwa 75 g pro Tag wirkt dieser Zusatzstoff abführend. Die abführende Wirkung ist darauf zurückzuführen, dass dieser Stoff im menschlichen Körper nicht abgebaut und verdaut werden kann. Verbraucherschützer raten aufgrund der abführenden Wirkung dieses Stoffes nicht mehr als 50 g pro Portion beziehungsweise 90 g pro Tag zu verzehren. Wer auf gentechnisch veränderte Produkte verzichten möchte, sollte keine Lebensmittel mit E 1200 verzehren.



Zusammenfassung und Kurzinfos

  • Polydextrose ist ein Feuchthaltemittel, Lebensmittelzusatzstoff, Füllstoffe, Emulgator



Quellen


  • Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben. Brockhaus, 2011 » Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben
  • Reinhard Matissek, Werner Baltes: Lebensmittelchemie. Springer Spektrum, 2015 » Lebensmittelchemie
  • Der große Larousse Gastronomique. Christian, 2012 » Der große Larousse Gastronomique
  • Hans-Joachim Rose: Die Küchenbibel: Enzyklopädie der Kulinaristik. Tre Torri Verlag, 2007 » Die Küchenbibel: Enzyklopädie der Kulinaristik
  • Prof. Dr. Waldemar Ternes, Alfred Täufel: Lebensmittel-Lexikon. Behr's Verlag, 2005 » Lebensmittel-Lexikon