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Kategorie: Lebensmittelzusatzstoffe: Antioxidationsmittel

Milchsäure, E 270, en.: lactic acid



Milchsäure (chem. Zeichen: CH3-CHOH-COOH, lat.: Acidum lacticum) ist eine u.a. in Lebensmittel natürlich vorkommende Verbindung. Sie entstehen in Sauermilchprodukten, Sauergemüsen, Früchten, Bier oder Wein. Milchsäure ist ein wichtiges Zwischenprodukt im tiereichen (auch menschlichen) Stoffwechsel (beispielsweise beim Abbau von Kohlenhydraten).

Milchsäuren: Unterscheidung

Unterschieden werden die so genannte rechtsdrehende und linksdrehende Milchsäure. Was ist darunter zu verstehen? Die Bezeichnung drehende bezieht sich auf eine physikalische Eigenschaft des Lichts. Bringt man die Milchsäure unter polarisierendes Licht, so dreht sich der Lichtstrahl (genauer gesagt die Schwingungsrichting des Lichts) entweder nach links oder nach rechts. Die rechtsdrehende Milchsäure ist u.a. ein Stoffwechselabbauprodukt des menschlichen Körper und kann darum am besten vom Körper aufgenommen werden. Sie dient der Energiegewinnung im Stoffwechsel und übernimmt eine Schutzfunktion auf der Darmschleimhaut. Vom menschlichen Körper wird die linksdrehende Milchsäure dagegen nur schwer aufgenommen.

Milchsäure: Verwendung

In der Lebensmittelindustrie wird Milchsäure zur milchsauren Vergärung, als Zusatz für alkoholfreie Getränke und zur Herstellung von Sirup und Brauselimonaden verwendet.

Milchsäure als Lebensmittelzusatzstoff

Als Lebensmittelzusatzstoff wird Milchsäure als Antioxidationsmittel oder Säuerungsmittel eingesetzt. Als Lebensmittelzusatzstoff ist Aspartam mit der europäischen Zulassungsnummer E 270 zugelassen. Die Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff ist Kennzeichnungspflichtig. Sie muss entweder mit ihrem Namen Milchsäure oder der E-Nummer E 270 kenntlich gemacht werden. Meist wird sie mit Hilfe von Milchsäurebakterien hergestellt. Als Nährmedium dienen vor allem Maisstärke oder Kartoffelstärke. Aus Milchsäurebakterien und Stärke entstehen ein Gemisch aus linksdrehenden und rechtsdrehenden Milchsäuren, das mit Hilfe von Enzymen in rein rechtsdrehende Milchsäuren umgewandelt wird. Milchsäure ist eine in der Natur weit verbreitete Substanz, sie gilt als unbedenklicher Lebensmittelzusatzstoff. Darum unterliegt sie kaum lebensmittelrechtlichen Einschränkungen und ist ohne Höchstmengenbegrenzung zugelassen.

Säuglingsnahrung

Bei Säuglingsnahrung darf nur rechtsdrehende Milchsäure zugegeben werden, da ihnen das Enzym zur Umwandlung von linksdrehender Milchsäure fehlt. Die Zugabe von Milchsäure zur Säuglingsmilch führt zu einer besseren Verdaulichkeit der Nahrung. Sie darf aber nur auf ausdrückliches kinderärztliches Anraten erfolgen, da die Gefahr einer möglichen Übersäuerung besteht!


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