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Kategorie: Lebensmittelzusatzstoffe: Geschmacksverstärker

Inosinsäure, Inosinat, E 630



Inosinsäure ist ein Abkömmling (1) des Purins. Sie kommt im Kern jeder lebenden Zelle vor, besonders aber in Muskelgewebe. Entdeckt wurde Inosinsäure 1847 von Justus von Liebig als eine Säure im Fleischsaft. Heute wird Inosinsäure in der Lebensmittelindustrie als Geschmacksverstärker eingesetzt. Als Lebensmittelzusatzstoff ist Inosinsäure mit der europäischen Zulassungsnummer E 630 zugelassen und wird gelegentlich auch als Inosinat deklariert.

Inosinsäure: Eigenschaften

Inosinsäure löst sich leicht in Wasser aber nicht in Alkohol. Sie zersetzt sich beim Erhitzen und bei längerem Kochen und ihr Geschmack erinnert an eine Fleischbrühe. Inosinsäure hat, wie die aus ihr hergestellten Inosinate eine appetitanregende Wirkung. Zudem entwickelt Inosinsäure ihre geschmacksverstärkende Eigenschaft besonders in salzigen Lebensmitteln und ist etwa zehn- bis zwanzigfach so hoch wie die der Glutaminsäure (E 620). Darüber hinaus verstärkt sich die geschmacksverstärkende Eigenschaft von Glutaminsäure und Inosinsäure, wenn beide Stoffe in Kombination eingesetzt werden.

Inosinsäure: Verwendung

Inosinsäure wird in der Lebensmittelindustrie vornehmlich bei der Herstellung von Suppen, Saucen, Würzmitteln, Fertiggerichten, Tiefkühlprodukten, Knabbererzeugnissen sowie Produkten aus Fleisch und Gemüse eingesetzt. Sie darf allerdings nicht in unbehandelten Lebensmitteln und solchen, die nicht durch Zusatzstoffe verändert werden sollen verwendet werden. Dazu zählen beispielsweise Butter, Milch und Teigwaren.

Inosinsäure: Herstellung

Inosinsäure wird biotechnologisch mit Hilfe von Mikroorganismen hergestellt. Dazu werden mitunter auch gentechnisch veränderte Organismen eingesetzt. Anmerkung: Laut den Begriffsbestimmungen von Artikel 2 der europäischen Freisetzungsrichtlinie (Richtlinie 2001/18/EG) ist ein Organismus gentechnisch verändert, wenn dessen genetisches Material so verändert worden ist, wie es auf natürliche Weise durch Kreuzen und/oder natürliche Rekombination nicht möglich ist.

Inosinsäure: Zugelassene Höchstmenge

Inosinsäure ist in einer Menge von maximal 500 mg pro Kilogramm Lebensmittel zugelassen und gilt als unbedenklich. Als ADI, ("acceptable daily intake", also "duldbare tägliche Aufnahme" oder "Erlaubte Tagesdosis") ist kein Wert festgelegt.

Aus Inosinsäure werden die so genannten Inosinate, Kaliuminosinat (E 632), Kalziuminosinat (E 633) und Natriuminosinat (E 631) hergestellt. Sie dienen der Lebensmittelindustrie ebenfalls als Geschmacksverstärker.

(1): Ein Abkömmling ist ein Begriff aus der Chemie und beschreibt einen chemischen Stoff oder ein Derivat, der aus einem bestimmten Ausgangsstoff hergestellt wurde. In diesem Fall Purin.


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