Essigsäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren, Acetofette, Essigsäurediglyceride, Essigsäuremonoglyceride, Essigsäureglyceride, E 472 a


Englisch: Acetic acid esters of mono- and diglycerides
Französisch: Acide acétique d' esters de mono et diglycérides
Italienisch: Esteri dell'acido acetico di mono- e digliceridi
Spanisch: Esteres de ácido acético de mono y diglicéridos


Inhaltsverzeichnis

Essigsäureglyceride (Essigsäuremonoglyceride und Essigsäurediglyceride) gehören zu den Lebensmittelzusatzstoffen und tragen die europäische Zulassungsnummer E 472 a. Auf der Zutatenliste von Lebensmitteln kann der Zusatzstoff auch als Acetofette oder veresterte Mono- und Diglyceride deklariert sein. In der Lebensmittelindustrie werden Essigsäuremonoglyceride und Essigsäurediglyceride in den Funktionsklassen Überzugsmitteln, Trägerstoffe und Emulgatoren geführt.

Bei Essigsäureglyceriden handelt es sich um Verbindungen, die durch die Veresterung der Mono- und Diglyceride der Speisefettsäuren mit Essigsäure entstehen. Die Essigsäureester der Mono- und Diglyceride der Speisefettsäuren haben selbst eine schwache emulgierende Wirkung. In Verbindung mit anderen Emulgatoren verstärkt sich deren Wirkung, da dieser Zusatzstoff die Verformbarkeit und die Kristallstruktur von Fetten beeinflusst. Dieser Lebensmittelzusatzstoff wird auch dann eingesetzt, wenn gezielt Luft in Lebensmitteln gehalten werden soll. Zudem können die Essigsäureester der Mono- und Diglyceride von Speisesäuren belastbare, harte Filme bilden und eignen sich daher als Überzugsmittel beispielsweise für Rosinen. Veganer, Vegetarier und religiöse Gruppen sollten wissen, dass für die Herstellung dieses Zusatzstoffes auch tierische Fette - beispielsweise vom Schwein - verwendet werden können.


Verwendung

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Die Essigsäureverbindungen der Mono- und Diglyceride der Speisefettsäuren sind für den Einsatz in Lebensmitteln allgemein zugelassen. Ihr Einsatz unterliegt keiner Beschränkung der Höchstmenge. E 472 a darf bis quantum satis zugefügt werden. Quantum satis bedeutet, dass der Zusatzstoff bis zu der Menge zugefügt werden darf, bis die gewünschte Wirkung erzielt wurde. Nicht verwendet werden darf der Lebensmittelzusatzstoff für alle Lebensmittel, die unbehandelt angeboten werden sollen oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht mit Zusatzstoffen behandelt werden dürfen.

Verwendet werden die Essigsäureester der Mono- und Diglyceride der Speisesäuren beispielsweise für Saucen, Suppen, Brot, Blätterteiggebäck, Kekse, Kuchen, Fleischerzeugnisse und schaumige Desserts.

Diese chemische Verbindung wird außerdem als Trägerstoff für Aromen verwendet. Die Kosmetikindustrie nutzt die Essigsäureester der Mono- und Diglyceride von Speisesäuren für die Herstellung von Lotionen und Cremes.


Herstellung

Die Essigsäureverbindungen der Mono- und Diglyceride der Speisefettsäuren werden künstlich hergestellt. Durch die Veresterung der Mono- und Diglyceride mit Essigsäure entstehen diese Verbindungen. Für die Herstellung dieses Zusatzstoffes werden in der Regel pflanzliche Fette wie Sojaöl verwendet. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass bei der Herstellung dieses Lebensmittelzusatzstoffes tierische Fette genutzt werden.

Herstellung aus gentechnisch veränderten Pflanzen

Wenn zur Herstellung von E 472 a Sojabohnen verwendet werden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bohnen ganz oder anteilig aus gentechnisch veränderten Pflanzen stammen. Sojabohnen sind eine international gehandelte Ware. Die gv-Sojabohnen stammen beispielsweise aus Argentinien und den USA, wo sie großflächig angebaut und in die EU importiert werden. Selbst bei "gentechnik-frei" deklarierten Lebensmittel aus Unternehmen die ausschließlich herkömmliche Soja-Rohstoffe verarbeiten, kann ein geringer Anteil an GVO enthalten sein. Das liegt daran, dass eine Trennung zwischen konventionellen und gv-Sojabohnen über alle Verarbeitungsstufen hinweg technisch nicht möglich ist.

Kennzeichnung von GVO-Zusatzstoffen

Alle Zusatzstoffe, die unmittelbar aus gentechnisch veränderten Sojabohnen gewonnen werden, sind generell kennzeichnungspflichtig. Allerdings ist rechtlich nicht geklärt, ob das auch für Zusatzstoffe gilt, die während ihrer Herstellung mehrere Verarbeitungsschritte durchlaufen haben. In der Praxis jedenfalls werden solche Zusatzstoffe, nicht gekennzeichnet. Darüber hinaus müssen zufällige, technisch unvermeidbare GVO-Beimischungen in den Rohstoffen bis zu einem Anteil von 0,9 % sowie die daraus hergestellten Lebensmittel nicht den Hinweis auf GVO tragen.


Gesundheitliche Risiken durch Essigsäuremonoglyceride und Essigsäurediglyceride

Der Lebensmittelzusatzstoff E 472 a gilt als unbedenklich. Ein ADI-Wert wurde nicht festgelegt. Aufgenommene Essigsäureverbindungen der Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren werden über den Fettstoffwechsel abgebaut.



Quellen


  • Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben. Brockhaus, 2011 » Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben