Dimethyldicarbonat, DMDC, DMPC, Dimethylpyrocarbonat, Pyrokohlensäuredimethylester, E 242


Englisch: Dimethyl pyrocarbonate, Dicarbonic acid dimethyl ester, Dimethyl dicarbonate
Französisch: Diméthyle pyrocarbonate, Dicarbonate de diméthyle, Oxydiformate de diméthyle, Ester diméthylique de l'acide pyrocarbonique
Italienisch: Dimetil pirocarbonato, Dimetildicarbonato
Spanisch: Dicarbonato de dimetilo


Inhaltsverzeichnis

Dimethyldicarbonat oder kurz DMDC ist ein Konservierungsstoff und trägt die europäische Zulassungsnummer E 242 für Lebensmittelzusatzstoffe. Auf der Zutatenliste von Lebensmitteln kann dieser Lebensmittelzusatzstoff auch als Pyrokohlensäuredimethylester, Dimethylpyrocarbonat oder DMPC angegeben sein.

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Verwendung von Dimethyldicarbonat

Der Konservierungsstoff Dimethyldicarbonat ist nur für bestimmte Lebensmittel zugelassen und darf diesen auch nur bis zu einer bestimmten Menge zugesetzt werden.

Hauptsächlich wird Dimethyldicarbonat für Getränke 🛒, insbesondere für Wein und Fruchtsaft verwendet. Dimethyldicarbonat wirkt sich weder negativ auf den Geruch noch auf den Geschmack eines Lebensmittels aus.

Verwendet wird Dimethyldicarbonat für Perlwein, Schaumwein, Tafelwein, Likörwein, Traubenmost, Qualitätswein, Limonaden, Fruchtsaft, Teekonzentrat, Eistee und alkoholfreien Wein.

Der Lebensmittelzusatzstoff Dimethyldicarbonat muss auf den Lebensmitteln nicht deklariert werden. Der Konservierungsstoff unterliegt keiner Kennzeichnungspflicht, da er bei der Abgabe der Lebensmittel an den Verbraucher schon so weit zerfallen sein muss, dass dieser nicht mehr nachweisbar ist. Aus diesem Grund wird Dimethyldicarbonat auch häufig eher den technischen Hilfsstoffen als den Lebensmittelzusatzstoffen zugeordnet.


Wirkung von Dimethyldicarbonat

Bei Dimethyldicarbonat handelt es sich um eine klare Flüssigkeit, die einen fruchtig-esterartigen Geruch hat. Dieser Konservierungsstoff wird als Kaltenkeimungsmittel für die Entkeimung von Getränken 🛒 eingesetzt, da er eine sehr gute Wirkung gegen Hefen hat. E 242 wirkt unerwünschten Keimen in den Getränken entgegen und tötet beispielsweise schädliche Gärhefen ab. Dimethyldicarbonat bietet den Vorteil, dass es bereits kurz nach der Zugabe zum jeweiligen Getränk zerfällt. Dabei entstehen geringe Mengen an Kohlendioxid und Methanol. Dimethyldicarbonat ist anschließend nicht mehr nachweisbar. Das Kohlendioxid und das Methanol haben allerdings keine konservierende Wirkung mehr. Damit das Lebensmittel nicht wieder schädlichen Keimlingen ausgesetzt wird, sollte es daher im Anschluss an die Entkeimung in einem geschlossenen Behälter aufbewahrt werden.


Herstellung von Dimethyldicarbonat

Dimethyldicarbonat wird künstlich durch chemische Synthese mit Hilfe von Chlorameisensäuremethylester hergestellt. Gentechnisch veränderte Organismen sind an der Gewinnung von Dimethyldicarbonat nicht beteiligt.


Gesundheitliche Risiken durch Dimethyldicarbonat

Der Konservierungsstoff Dimethyldicarbonat gilt als gesundheitlich unbedenklich. Für diesen Lebensmittelzusatzstoff wurde kein ADI-Wert festgelegt. In der Regel ist dieser Konservierungsstoff in den Lebensmitteln beim Verzehr schon so weit verfallen, dass dieser nicht mehr nachgewiesen werden kann. Es wird lediglich empfohlen, dass sich Personen, die an Asthma erkrankt sind, nicht in Räumen, in denen mit Dimethyldicarbonat ungegangen wird, aufhalten sollen.



Zusammenfassung und Kurzinfos

  • Lemberger ist eine Rebsorte
  • Dimethyldicarbonat werden eingesetzt zur Konservierung



Quellen


  • Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben. Brockhaus, 2011 » Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben