Carrageen, Fucelleran, Karrageen, Karragheen, E 407


Englisch: carrageenins, carrageenans
Französisch: carraghénine, carraghénane
Italienisch: carraghenina, carragenina
Spanisch: carragenano, carragenina


Inhaltsverzeichnis

Carrageen ist ein Lebensmittelzusatzstoffe, der von der Lebensmittelindustrie als Geliermittel und Verdickungsmittel eingesetzt wird. Carrageen ist unter der europäischen Zulassungsnummer E 407 für Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen und kann auf der Zutatenliste auch als Karragheen, Karrageen oder Fucelleran deklariert sein.

Unter der Bezeichnung Carrageen wird eine Gruppe langkettiger Kohlenhydrate verstanden, die vor allem in den Zellen einiger Rotalgenarten vorkommen. Für die Verwendung in Lebensmitteln ist nur ein bestimmtes Carrageen zugelassen. Hier darf nur das Carrageen verwendet werden, das eine besonders große Molekülgröße aufweist. Carrageen wird in der Lebensmittelindustrie verwendet, um zähe Flüssigkeiten oder stabile Gele herzustellen. Oftmals wird Carrageen gemeinsam mit anderen pflanzlichen Verdickungsmitteln eingesetzt.


Herstellung von Carrageen

Carrageen wird aus Rotalgen gewonnen. Dafür werden die Rotalgen gesammelt, gewaschen und in einer heißen alkalischen Lösung gekocht. Dieser Prozess kann mehrere Stunden in Anspruch nehmen. Anschließend wird die Lösung durch einen Filter gereinigt. Um das Carrageen aus der Lösung zu extrahieren, wird das Carrageen mit Hilfe von Alkohol ausgefällt. Eine weitere Möglichkeit ist die Gelierung durch Kaliumchlorid. Das extrahierte Carrageen wird nun getrocknet und zermahlen. Zur Gewinnung von Carrageen werden vor allem die Algenarten Eucheuma spinosum und Eucheuma cotonii eingesetzt.


Verwendung von Carrageen

Carrageen ist als Lebensmittelzusatzstoff grundsätzlich für alle Lebensmittel zugelassen, bei denen der Einsatz von Zusatzstoffen erlaubt ist. Carrageen darf ohne Beschränkung der Höchstmenge zugelassen. Allerdings darf der Stoff nur nach dem Priznip quantum satis, also in ausreichender Menge zugesetzt werden. Das bedeutet es darf gerade so viel Carrageen zur Herstellung von Lebensmitteln verwendet werden, wie es zur Produktion notwendig ist.

Carrageen wird zur Herstellung von Saucen, Ketchup, Desserts, Produkte aus Dickmilch, Trockenmilch, Puddingpulver, wärmebehandelter Sahne, Süßigkeiten und Eiscreme verwendet. Zudem ist Carrageen auch für die Verwendung in Kosmetika zugelassen.


Carrageen: Gesundheitliche Risiken

Der ADI-Wert von Carrageen liegt bei 75 mg pro Kilogramm Körpergewicht. Carrageen kann Allergien auslösen und die Aufnahme wichtiger Nährstoffe in den Körper hemmen. Carrageen werden vom Körper allerdings unverändert wieder ausgeschieden. Tierversuche haben ergeben, dass Carrageen die Zellen des Immunsystems beeinträchtigen kann. Entsprechende Studien am Menschen stehen noch aus. Außerdem zeigte sich, dass Carrageene mit geringerer Molekülgröße die Bildung von Geschwüren fördern können. Für die Lebensmittelindustrie sind daher nur Carrageene mit größerer Molekülgröße zugelassen. Carrageene dürfen auch für die Herstellung von Bio-Lebensmitteln verwendet werden.



Zusammenfassung und Kurzinfos

  • Carrageen hat einen ADI-Wert von 75 mg/kg Lebensmittel
  • Carrageen ist ein Lebensmittelzusatzstoff, Geliermittel, Verdickungsmittel
  • Carrageen ist einsetzbar bis quantum satis
  • Carrageen werden hergestellt aus Rotalgen
  • Carrageen wird eingesetzt bei der Herstellung von Saucen, Ketchup, Desserts, Trockenmilcherzeugnissen, Puddingpulver, wärmebehandelter Sahne, Süßigkeiten, Eiscreme, Dickmilchprodukten



Quellen


  • Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben. Brockhaus, 2011 » Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben