Citronensäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren, E 472 c, Zitronensäuremonoglyzeride, Zitronensäurediglyceride, Citroglyceride


Englisch: Citric acid esters of mono- and diglycerides
Französisch: Acide citrique d' esters de mono et diglycérides
Italienisch: Esteri dell'acido citrico di mono- e digliceridi
Spanisch: Esteres de ácido cítrico de mono y diglicéridos


Inhaltsverzeichnis

Citronensäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren zählen zu den Emulgatoren und tragen die europäische Zulassungsnummer E 472 c für Lebensmittelzusatzstoffe. Auf der Zutatenliste von Lebensmitteln kann der Emulgator auch als Zitronensäuremonoglyceride, Zitronensäurediglyceride oder Citroglyceride deklariert sein. In der Lebensmittelindustrie wird E 472 c in den Funktionsklassen Komplexbildner, Trägerstoffe und Emulgatoren geführt.

Citroglyceride werden künstlich hergestellt und von der Lebensmittelindustrie vielseitig als Lebensmittelzusatzstoff eingesetzt. Aufgrund ihrer Eigenschaften als Emulgator kann diese chemische Verbindung genutzt werden, um Öl-in-Wasser-Emulsionen zu bilden. Da diese Stoffe unter anderem komplexbildend wirken, können sie außerdem die Wirkung von Antioxidantien unterstützen. Fette werden dadurch noch besser vor dem Verderben geschützt. Die Verbindung der einzelnen Bestandteile in Wurstwaren wird durch E 472 c gestärkt. Hefen werden durch den Zusatz von Zitronensäuremonoglyceriden und Zitronensäurediglyceriden ebenfalls besser haltbar gemacht.


Verwendung

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Der Zusatzstoff E 472 c ist für Lebensmittel allgemein zugelassen und darf diesen ohne Beschränkung der Höchstmenge zugesetzt werden. Die Lebensmittelindustrie kann Citronensäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren bis quantum satis – bis zur ausreichenden Menge – nutzen. Ausgenommen von dieser Regelung sind allerdings Lebensmittel, die unbehandelt angeboten werden sollen. Auch Lebensmitteln, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht mit Zusatzstoffen versetzt werden dürfen, darf die Lebensmittelindustrie E 472 c nicht beimengen.

Verwendet werden Citroglyceride beispielsweise für Lebensmittel wie Blätterteig, Kuchen, Kekse, Wurstwaren, Desserts, Süßwaren, Backfette, Brot und Speiseeis. Für Säuglingsfolgenahrung und Entwöhnungsnahrung ist dieser Zusatzstoff für besondere medizinische Zwecke ebenfalls zugelassen.

Daneben werden Zitronensäuremonoglyceride oder Zitronensäurediglyceride auch als Trägerstoffe für Aromen verwendet. Die Kosmetikindustrie nutzt diese chemischen Verbindungen für Lotionen und Cremes.


Herstellung

Citronensäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren werden grundsätzlich künstlich hergestellt. Für die Herstellung dieser chemischen Verbindungen werden natürliche Fette genutzt. Diese Fette sind in der Regel pflanzlichen Ursprungs und stammen beispielsweise von Sojabohnen. Allerdings können auch Fette tierischer Herkunft für die Herstellung dieses Zusatzstoffes genutzt werden. Die natürlichen Fette beziehungsweise die aus ihnen gewonnenen Mono- und Diglyceride werden anschließend mit Zitronensäure verestert. Da für die Herstellung dieses Zusatzstoffes in der Regel pflanzliche Fette wie Sojaöl verwendet werden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass dabei gentechnisch veränderte, so genannte gv-Sojabohnen zum Einsatz kommen.

Herstellung aus gentechnisch veränderten Pflanzen

Wenn zur Herstellung von E 472 a Sojabohnen verwendet werden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bohnen ganz oder anteilig aus gentechnisch veränderten Pflanzen stammen. Sojabohnen sind eine international gehandelte Ware. Die gv-Sojabohnen stammen beispielsweise aus Argentinien und den USA, wo sie großflächig angebaut und in die EU importiert werden. Selbst bei "gentechnik-frei" deklarierten Lebensmittel aus Unternehmen die ausschließlich herkömmliche Soja-Rohstoffe verarbeiten, kann ein geringer Anteil an GVO enthalten sein. Das liegt daran, dass eine Trennung zwischen konventionellen und gv-Sojabohnen über alle Verarbeitungsstufen hinweg technisch nicht möglich ist.

Kennzeichnung von GVO-Zusatzstoffen

Alle Zusatzstoffe, die unmittelbar aus gentechnisch veränderten Sojabohnen gewonnen werden, sind generell kennzeichnungspflichtig. Allerdings ist rechtlich nicht geklärt, ob das auch für Zusatzstoffe gilt, die während ihrer Herstellung mehrere Verarbeitungsschritte durchlaufen haben. In der Praxis jedenfalls werden solche Zusatzstoffe, nicht gekennzeichnet. Darüber hinaus müssen zufällige, technisch unvermeidbare GVO-Beimischungen in den Rohstoffen bis zu einem Anteil von 0,9 % sowie die daraus hergestellten Lebensmittel nicht den Hinweis auf GVO tragen.


Gesundheitliche Risiken

Der Zusatzstoff E 472 c gilt als gesundheitlich unbedenklich. Für diesen Lebensmittelzusatzstoff wurde kein ADI-Wert festgelegt. Citronensäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren werden über den Fettstoffwechsel verarbeitet. Gelegentlich können sich allergische Reaktionen bei empfindlichen Personen zeigen. Wer auf tierische Produkte verzichten möchte, sollte beachten, dass für diesen Lebensmittelzusatzstoff auch Bestandteile tierischen Ursprungs verwendet werden können.



Zusammenfassung und Kurzinfos

  • Schmelzkäsezubereitung wird zubereitet mit Citronensäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren



Quellen


  • Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben. Brockhaus, 2011 » Der Brockhaus Ernährung: Gesund essen - bewusst leben